Kaltenkirchen (em) „Der NABU Kisdorfer-Wohld spricht sich in einer Pressemitteilung, die am 10.02.2021 in der Umschau veröffentlicht wurde, gegen die Einrichtung einer Motocrossanlage auf dem Gelände in Moorkaten aus, um die dortige Landschaft als Rückzugsgebiet für Flora und Fauna zu erhalten. Unter anderem wird in der Mitteilung erklärt, dass der aufgezeigte Ausgleich (nur) von Wald nicht ausreichend sei.

Kritisiert wird auch, dass von einem B-Plan-Verfahren abgesehen wird und die Öffentlichkeit damit von dem weiteren Entscheidungsprozess weitestgehend ausgeschlossen wird.

Hierzu nimmt Bürgermeister Hanno Krause nun Stellung:

Die Stadtvertretung hat am 24.11.2020 mit großer Mehrheit beschlossen, den am 28.11.2017 gefassten Beschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung eines Sondergebietes und der Zweckbestimmung „Motorsportgelände“ (Motorcross-und Endurostrecke und einer Fahrrad-Cross-Strecke) sowie die Anpassung der 1. Fortschreibung des Landschaftsplanes fortzuführen und die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen zeitnah abzuwägen.

Mit dem Verzicht auf ein zeitgleiches B-Plan-Verfahren erhoffen sich Politik und Verwaltung eine Beschleunigung des Verfahrens, das sich trotzdem noch über viele Monate hinziehen wird.
Ein B-Planverfahren ist rechtlich nicht notwendig. Viele Bestandteile eines B-Planverfahrens wurden bereits abgearbeitet. Es wurden diverse Gutachten wie z.B. zum Artenschutz und zur Lärmentwicklung beauftragt und geprüft, es gab eine Vor-Ort-Hörprobe, zwei sehr gut besuchte Bauausschusssitzung, in denen intensiv über das Verfahren und das mögliche Trainingsgelände öffentlich informiert wurde.

Im nächsten Verfahrensschritt erfolgt wiederum öffentlich - die Abwägung der über 700 eingegangenen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft sowie der Träger Öffentlicher Belange. Diese wird zur Zeit von der Verwaltung vorbereitet. Ziel ist dann im Anschluss der Entwurfsbeschluss des zu ändernden Flächennutzungsplanes. Auch dieser erfolgt in öffentlicher Sitzung im Bau- und Umweltausschuss. Anschließend wird die Öffentlichkeit ein weiteres Mal beteiligt und um Stellungnahmen gebeten. Die vorliegenden Gutachten sind weiterhin Bestandteil des Verfahrens. Es liegt noch ein weiter Weg bis zur rechtsgültigen Änderung des Flächennutzungsplans vor uns.

Erst nach Abschluss des F-Planänderungsverfahrens kann das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) über einen Antrag des MSC auf eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) entscheiden.
Das gesamte betroffene Gebiet in Moorkaten ist ca. 10 ha groß. Davon sind ca. 6 ha Wald, wobei durch bereits vorhandene Schneisen im Wald nur etwas 4,5 ha wirklich bewaldet sind. Die jetzt im F-Plan dargestellten Flächen (Fläche für Landwirtschaft und Waldflächen) würden durch Änderung des F-Planes zum Sondergebiet. Hierfür wären 7,5 ha Ausgleichsfläche zu schaffen. Davon lediglich 2 ha Wald. Dementsprechend wird hier auch für die nicht bewaldete Fläche ein Ausgleich stattfinden. Dies wird in diesem geordneten Verfahren aufgenommen, bewertet und bilanziert, wie auch bei allen anderen Verfahren üblich.

Die Artenschutzgutachten haben ergeben, dass es keine streng geschützten Arten in dem betroffenen Gebiet gibt.“