Kaltenkirchen (em) Die Amtsperiode der jetzigen stellvertretenden Schiedsfrau für den Amtsbezirk Kaltenkirchen endet mit Ablauf des 20.07.2021. Eine Nachbesetzung ist daher jetzt erforderlich. Die Amtsinhaberin steht für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung. Schiedspersonen sind für nachbarschaftliche Streitigkeiten des Zivilrechts da, wenn beispielsweise Nachbarn erbittert über Grenzabstände von Pflanzen, überhängende Zweige oder ähnliches streiten.

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist dann ein Schlichtungsverfahren zwingend erforderlich, das von der Schiedsperson geleitet wird. Ziel ist eine einvernehmliche Streitbeilegung. Ist dies nicht möglich erfolgt eine Bescheinigung über den Schlichtungsversuch zur Vorlage beim zuständigen Amtsgericht.

„Die Schiedspersonen nehmen eine wichtige, ehrenamtliche Aufgabe wahr. Streitigkeiten können durch sie oft frühzeitig geschlichtet werden. Ich rufe interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich um das Amt der freiwerdenden stellvertretenden Schiedsperson (m/w/d) zu bewerben.“, so Bürgermeister Hanno Krause.

Die Amtsperiode der stellvertretende Schiedsperson beträgt 5 Jahre. Sie wird von der Stadtvertretung gewählt. Die Einführung in das Ehrenamt und die Vereidigung erfolgen durch das Amtsgericht Norderstedt.

Bewerbende müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt sein und ihren Hauptwohnsitz in Kaltenkirchen haben. In der Bewerbung müssen zumindest Familienname, Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum mit Geburtsort sowie die Wohnsitzangabe und die Berufsbezeichnung genannt sein. Wünschenswert wäre auch eine Auflistung des beruflichen Werdegangs.

Bewerbungen sollten spätestens bis 15.02.2021 bei der Stadt Kaltenkirchen, Ordnungsamt, Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen, schriftlich eingereicht werden. Für Rückfragen zu den Aufgaben der Schiedsperson steht im Rathaus Frau Wolff, Tel. 04191/939 326, E-Mail: ordnung@kaltenkirchen.de, zur Verfügung.