Kaltenkirchen (em) Aufgrund der aktuellen Witterungslage wird noch einmal auf die geltenden Regelungen für den Winterdienst hingewiesen: Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaltenkirchen sind die Grundstückseigentümer/-innen grundsätzlich verpflichtet, den Winterdienst an ihren Grundstücken zu erledigen oder erledigen zu lassen.

Der Winterdienst umfasst das Schneeräumen auf den Gehwegen sowie bei Schnee- und Eisglätte das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der Mischverkehrsflächen bis zu einer Breite von 1,50 m. Dies gilt auch für die im Eigentum der Stadt Kaltenkirchen stehenden Wohnwege, unabhängig davon, ob sie befahrbar sind oder nicht.

Die Gehwege sind bei Glatteis mit abstumpfenden Stoffen ohne Salzzusatz zu bestreuen.

Die Verwendung von Tausalzbeimengungen ist nur zulässig bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist, sowie an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, zum Beispiel Treppen, Rampen, starke Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnliche Gehweg- und Radwegabschnitte.

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Material bestreut werden.

Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn grenzenden Drittel des Gehweges oder einem Seitenstreifen zu lagern. Wo dies nicht möglich ist, können Schnee und Eis auch auf dem Fahrbahnrand gelagert werden. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf hierdurch nicht gefährdet werden. Von anliegenden Grundstücken darf Schnee und Eis nicht auf die Fahrbahn geschafft werden.

In der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr, sonn- und feiertags von 9.00 bis 20.00 Uhr, gefallener Schnee und entstehende Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstehende Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen kann auch im Internet eingesehen werden unter www.kaltenkirchen.de / Rathaus & Politik / Bürgerservice / Ortsrecht / 07 Öffentliche Einrichtungen.