Kaltenkirchen (em) Bürgermeister Hanno Krause hat zu einem Vor-Ort-Termin an der Buche der DRK-Einrichtung Wohnen und Pflegen am Ehrenhain 2 eingeladen, an dem heute Mitglieder der Stadtvertretung von FDP, SPD, Pro-Kaki und der CDU, sowie Vertreterinnen der örtlichen Presse, teilgenommen haben. Extra aus Bad Segeberg angereist war auch der Vorstand des DRK-Kreisverbandes, Stefan Gerke, der den Beteiligten ausführlich den Zeitablauf und die Gründe, die zur Antragstellung für eine Fällgenehmigung der alten Buche im Frontbereich der DRK-Einrichtung führten, darlegte.

Der Bürgermeister zeigte auf, dass die beantragte Fällung der Buche gemäß § 7 Ziff. 1 der Baumschatzsatzung durch die Stadt Kaltenkirchen nach erfolgter Abstimmung mit dem Naturschutzbeauftragten - zu genehmigen war, da durch den Baum eine „unzumutbare Beschattung“ mehrerer Wohnräume und eines Therapieraumes erfolgt. Hierfür hatte das DRK unter anderem eine Tageslichtanalyse eines Fachbüros vorgelegt. Auch der Kreis Segeberg als Untere Naturschutzbehörde wurde umgehend über die im Januar erteilte Genehmigung unterrichtet.

„Mir ging es bei dem heutigen Vor-Ort-Termin darum, noch einmal die objektive Sach- und Rechtsgrundlage für die Fällgenehmigung der Buche darzulegen und einen unmittelbaren Austausch darüber zu ermöglichen.

Aufgrund der seit dem 01.03. begonnen Schonzeit kann die Buche zur Zeit nicht gefällt werden. Ich appelliere an den DRK-Vorstand bis zum Ende der Schonzeit (30.09.) zu überprüfen, ob es noch andere Lösungsalternativen gibt.“, so Bürgermeister Hanno Krause.

Foto: ©Stadt Kaltenkirchen